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ALPHAFORM AG
Sitz Feldkirchen
Handelsregister München HRB 129 842 International Securities Identification Number DE 0005487953 Wertpapierkennnummer
548 795
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Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Mittwoch, 20. Juni 2007, 14:00 Uhr
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Konferenzzentrum, Münchner Saal,
Max-Joseph-Strasse 5, 80333 München stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
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1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006 sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kapellenstraße 10 in 85622 Feldkirchen, und im Internet unter http://www.alphaform100.de/IR/Veranstaltungen /hv2007 eingesehen werden. Sie liegen außerdem während der Hauptversammlung zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Anfrage werden Abschriften dieser Unterlagen jedem Aktionär kostenlos übersandt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2006 in Höhe von EUR 2.177.193,02
a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1.063.641,80 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
b) den verbleibenden Teilbetrag von EUR 1.113.551,22 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 die
Häckl, Schmidt & Associates GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Teilnahmerecht)
Gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung können die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts neben einem in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes auch durch Hinterlegung der Aktien bei der Gesellschaft nachweisen. Die Möglichkeit der Hinterlegung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) nicht mehr erforderlich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
§ 14 der Satzung (Teilnahmerecht) wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
(2) Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. In der Einberufung können weitere Sprachen, in denen die Anmeldung und der Nachweis verfasst sein können, zugelassen werden. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Fristen, die von der Hauptversammlung zurückrechnen, sind jeweils vom nicht mitzählenden Tag der Hauptversammlung zurückzurechnen; fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag.“
7. Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre der Alphaform AG im Wege der Datenfernübertragung nach § 30 b Abs. 3 Nr. 1 lit. a) WpHG
Das am 20. Januar 2007 in Kraft getretene Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) stellt die Übermittlung von Informationen an Aktionäre im Wege der elektronischen Datenfernübertragung unter anderem unter den Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung, selbst wenn ein Aktionär in diese Form der Informationsübermittlung ausdrücklich eingewilligt hat. Um den Aktionären der Gesellschaft Informationen elektronisch übermitteln zu können, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Der Übermittlung von Informationen an die Inhaber an der Börse zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft im Wege der Datenfernübertragung wird gemäß § 30 b Abs. 3 Nr. 1 lit. a) WpHG zugestimmt.“
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Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache oder durch die Hinterlegung der Aktien bei der Gesellschaft nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also dem 30. Mai 2007, 0:00 Uhr, zu beziehen und ist bei der Gesellschaft spätestens am 13. Juni 2007, 24:00 Uhr (Zugang), unter der Adresse
Alphaform AG
Investor Relations
Kapellenstraße 10
85622 Feldkirchen
oder bei der folgenden, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle einzureichen:
Alphaform AG
c/ o Bankhaus M.M. Warburg & CO KGaA
WPV
Ferdinandstr. 75
20095 Hamburg.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft oder der empfangsberechtigten Stelle oder der Hinterlegung der Aktien bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Sofern unsere Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, hin.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesem in jedem Fall schriftlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts, mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars, erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens Montag, den 18. Juni 2007 (das Eingangsdatum bei der Gesellschaft zählt) an die folgende Anschrift zu senden: UBJ. GmbH, Stichwort: Alphaform-HV 2007, Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg. Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich.
Weitere Informationen zur Stimmrechtserteilung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetadresse: http://www.alphaform100.de/IR/Veranstaltungen/hv2007 zum Download zur Verfügung oder können werktäglich (Mo. Fr.) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefon-Nummer +49 (0)40 - 6378-5410 angefordert werden.
Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung
Anfragen oder Anträge (einschließlich Gegenanträge) von Aktionären gemäß § 126 Aktiengesetz und etwaiger Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Alphaform AG
Investor Relations
Kapellenstraße 10
85622 Feldkirchen
Telefax: +49 (0) 89 / 90 50 02-19
e-mail: ir@alphaform.de
Anträge und Wahlvorschläge, die bis einschließlich Dienstag, den 05. Juni 2007 eingegangen sind, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Internet unter der Internet-Adresse http://www.alphaform100.de/IR/Veranstaltungen/hv2007 unverzüglich veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 05. Juni 2007 ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Informationen zur Hauptversammlung und später die Abstimmungsergebnisse können unter http://www.alphaform100.de/IR/Veranstaltungen/hv2007 abgerufen werden.
Angaben nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 5.318.209,00 und ist eingeteilt in 5.318.209 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt damit 5.318.209. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden.
Feldkirchen, im Mai 2007
Alphaform AG
Der Vorstand
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